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Subpersönlichkeiten
zurück zum Index vorheriger Eintrag: Störung mit sexueller Aversion nächster Eintrag: Suizid Weitere Einträge bei uns: Schuldunfähigkeit Unzurechnungsfähigkeit Im Strafverfahren darf der Angeklagte, wenn er zum Tatzeitpunkt psychisch nicht zurechnungsfähig war, nicht verurteilt werden. Sofern er psychisch krank ist, kann er von Amts wegen zur Therapie in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden. Wenn Hinweise darauf vorliegen, dass der Angeklagte psychisch nicht in der Lage ist, am Verfahren teilzunehmen, muß die Vefahrensfähigkeit geprüft werden. Für diese Entscheidungen muß der Richter einen medizinischen Gutachter hinzuziehen. Panikattacke Periodische, umschriebene Anfälle von Panik, die plötzlich auftreten und innerhalb von 10 Minuten einen Höhepunkt erreichen.
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