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Unbewusstes
zurück zum Index vorheriger Eintrag: Typ -B- Persönlichkeitsstil nächster Eintrag: Unipolare Depression Weitere Einträge bei uns: Schuldunfähigkeit Unzurechnungsfähigkeit Im Strafverfahren darf der Angeklagte, wenn er zum Tatzeitpunkt psychisch nicht zurechnungsfähig war, nicht verurteilt werden. Sofern er psychisch krank ist, kann er von Amts wegen zur Therapie in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden. Wenn Hinweise darauf vorliegen, dass der Angeklagte psychisch nicht in der Lage ist, am Verfahren teilzunehmen, muß die Vefahrensfähigkeit geprüft werden. Für diese Entscheidungen muß der Richter einen medizinischen Gutachter hinzuziehen. Gegenübertragung Ein Phänomen in der Psychoanalyse, bei dem die Therapeuten ihre eigenen Gefühle in der Therapie zulassen, die zusammen mit ihrer Geschichte und ihren Werten die Interpretation der Probleme eines Patienten beeinflussen.
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