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Schuldunfähigkeit Unzurechnungsfähigkeit
- Im Strafverfahren darf der Angeklagte, wenn er zum Tatzeitpunkt psychisch nicht zurechnungsfähig war, nicht verurteilt werden. Sofern er psychisch krank ist, kann er von Amts wegen zur Therapie in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden. Wenn Hinweise darauf vorliegen, dass der Angeklagte psychisch nicht in der Lage ist, am Verfahren teilzunehmen, muß die Vefahrensfähigkeit geprüft werden. Für diese Entscheidungen muß der Richter einen medizinischen Gutachter hinzuziehen.
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Weitere Einträge bei uns:
Multiple Persönlichkeitsstörung dissoziative Identitätsstörung
Eine dissoziative Störung, bei der die Person eine oder mehrere unterschiedliche Persönlichkeiten zeigt.
Malignes neuroleptisches Syndrom
Eine schwere, potentiell tödliche Reaktion auf Antipsychotika, die durch Muskelstarre, Fieber, verändertes Bewußtsein und vegetative Störungen gekennzeichnet ist.
Weitere Einträge:
Schuldunf�higkeit Unzurechnungsf�higkeit
Schulphobie
Sedativa Beruhigungsmittel oder Hypnotika
Selbst sch�digende Pers�nlichkeitsst�rung
Selbstinstruktionstraining
Selbstkontrolltraining
Selbstunsichere Pers�nlichkeitsst�rung
Selektive Amnesie
Selektive Serotonin Wiederaufnahmehemmer SSRIs
Serotonin
Shaping Verhaltensformung
Somatisierungsst�rung
Somatoforme St�rung Briquet Syndrom
Soziale Phobie
Sozialer Zusammenbruch
Sozialtherapie Soziotherapie
Soziopathie
Spezifische Phobie
Stimulans
Stressmanagement
St�rung der Impulskontrolle
St�rung des Sozialverhaltens
St�rung mit sexueller Aversion
Subpers�nlichkeiten
Suizid
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